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Strom-Anbieter Wechsel – unkompliziert und einfach

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Dieses Portal ooferiert Ihnen die Möglichkeit, mit unsrem Tarifrechner, einen günstigen Anbieter in Ihrer Umgebung zu finden. Haben Sie sich für einen Strom-Anbieter entschieden, so ist ein Wechsel unkompliziert und einfach. Viele Strom-Anbieter bieten Ihnen heute bereits das Angebot, online den Tarif-Wechsel auszuführen. Hierzu füllen Sie einfach den Antrag aus und senden diesen zurück. Darüber hinaus können Sie sich von den einzelnen Anbietern weitere Informationen anfordern, die Ihnen entweder per Mail oder per Post zugestellt werden – ganz nach Ihren Wünschern.

Oftmals stehen die gewünschten Informationen auch als Download in Form einer PDF-Datei zur Verfügung. Hier werden die Preise/Tarife noch einmal genau erläutert und zudem erhalten Sie ein Antragsformular, welches Sie nutzen können. Der von Ihnen ausgefüllte und an uns zurückgesandte Antrag wird von uns an den jeweiligen Stromanbieter weitergeleitet. Alles weitere erfolgt dann ganz automatisch, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Die Kündigung bei Ihrem jetzigen Anbieter übernimmt der neue Stromversorger für Sie. Die Umstellungszeit kann von dem neuen Versorger am besten eingeschätzt werden, daher sollten Sie als Verbraucher auf keinen Fall selbst die Kündigung vornehmen. Nur so kann ein reibungsloser Wechsel gewährleistet werden.

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Wie lange dauert ein Versorger-Wechsel?

Die Dauer bis zum endgültigen Wechsel ist je nach Strom-Anbieter unterschiedlich. In der Regel ergibt sich ein Zeitraum von sechs bis zehn Wochen. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Monatsanfang. Grundsätzlich ergibt sich für Sie als Konsument keine Änderung – auch ein neuer Stromzähler ist nicht notwendig. Die Stromlieferung findet nach wie vor durch den regionalen Stromversorger statt, lediglich die Einspeisung in das Gesamtnetz wird von dem neuen Anbieter vorgenommen. Hierfür bezahlt der neue Versorger eine Durchleitungsgebühr an den örtlichen Netzbetreiber. Für Sie als Endverbraucher ergibt sich nur eine Änderung: Sie erhalten die Rechnung von einem anderen Unternehmen. Der Vorteil liegt darin, dass diese Rechnung nun deutlich niedriger ausfällt als Ihre alte.

Stromwechsel – Der größte Irrtum!

Immer wieder wird der Wechsel des Stromanbieters von den Verbrauchern abgelehnt, da diese fürchten, dass es während der Umstellung zu eventuellen
Ausfällen in der Stromversorgung kommen könnte. Allgemeine Unsicherheit herrscht auch in dem Falle, dass der Stromanbieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommen könnte, beispielsweise bei einer Insolvenz. Wird die Versoirgung in solchen Fällen einfach abgestellt und man sitzt im dunklen?

Diese Fragen können mit einem klaren und einfachen „Nein !!“ beantwortet werden!

Einen Unterbruch in der Stromversorgung und auch dauerhafte Stromausfälle wird es nicht geben. Hierbei muss man sich vor Augen führen, dass mit einem Versorgerwechsel lediglich der Anbieter bestimmt wird, der den Strom in das Gesamtnetz einspeist. Die Stromversorgung erfolgt jedoch immer über den lokalen Stromanbieter. Zum Schutz der Konsumenten wurde das so genannte Stromversorgungsgesetz erlassen. Laut diesem unterliegen die örtlichen Stromversorger der Verpflichtung, die uneingeschränkte Stromversorgung zu gewährleisten. Dies gilt auch dann, wenn der neue Strom-Anbieter seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. Man spricht in solchen Fällen von der Ersatzversorgungsphase, die sich über den Zeitraum von drei Monaten erstreckt. Grundsätzlich kann in diesem Zeit ein neuer Versorger gewählt werden. Erst nach Ablauf des Zeitraumes entsteht ein automatisches Vertragsverhältnis, wenn kein neuer Strom-Versorger gewählt wurde.

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Fragen & Antworten

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Hier finden Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um einen Strom-Anbieter-Wechsel

Was kostet mich der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter?

  • Grundsätzlich brauchen Sie keinerlei Kosten befürchten, denn der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter ist für Sie als Kunde absolut kostenlos.

Muss ich bei meinem alten Stromanbieter selbst kündigen?

  • Nein, im Gegenteil. Die Kündigung sollten Sie lieber Ihrem neuen Stromanbieter überlassen, denn dieser kann genau abschätzen zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel realisierbar ist. In der Regel wird die Kündigung zum nächstmöglichen Termin vorgenommen. Auf Ihrem Wechselauftrag können Sie einen Vermerk machen, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen.

Mit welchen Änderungen muss ich durch den Wechsel rechnen?

  • Für Sie als Kunde ändert sich nur sehr wenig. Lediglich die Stromrechnung geht Ihnen nun vom neuen Stromversorger zu und an diesen zahlen Sie auch die Abschläge.
  • Für die Wartung Ihres Stromzuganges ist weiterhin Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig. Auch am Stromzähler selbst werden keine Änderungen vorgenommen. Das örtliche Stromnetz versorgt Sie weiterhin zuverlässig mit Ihrem Strom, denn der neue Anbieter speist den Strom, den Sie verbrauchen, in das örtliche Stromnetz ein und zahlt hierfür ein sogenanntes Nutzungsentgelt an den örtlichen Netzbetreiber.
  • Sie werden immer mit Strom beliefert, da es eine gesetzliche Regelung gibt, welches den örtlichen Versorger dazu verpflichtet.

Was passiert nach Insolvenz oder Konkurs des Stromanbieters?

  • Auch in diesen Fällen brauchen Sie keine Angst haben, dass Sie keinen Strom haben. Der örtliche Stromversorger ist vom Gesetz her verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen, wenn Ihr neuer Stromanbieter seine Leistungen einstellt, zum Beispiel im Insolvenzfall. Sie brauchen also in keinem Fall Sorge haben, dass Sie einmal ohne Strom dastehen!

Wie nehme ich einen Wechsel des Stromanbieters vor?

  • Nichts ist einfacher als den Stromanbieter zu wechseln. Und vor allem entstehen für Sie hierdurch keine Risiken, denn die Stromversorgung ist durch gesetzliche Grundlagen immer sichergestellt. Sie füllen einfach den entsprechenden Wechselantrag aus und unterschreiben diesen. Dann senden Sie diesen an den neuen Stromversorger. Nun brauchen Sie nur noch ein wenig Geduld und der Wechsel wird automatisch vorgenommen. Auch die Kündigung bei Ihrem alten Versorger übernimmt der neue Anbieter.

Mit welcher Wartezeit habe ich zu rechnen bei einem Wechsel?

  • Die Umstellung auf den neuen Anbieter erfolgt auf Grund der gesetzlich festgelegten Fristen etwa sechs bis acht Wochen nachdem Sie den Wechselantrag gestellt haben. Allerdings spielen hierbei auch die Kündigungsfristen, die Sie bei Ihrem bisherigen Stromversorger haben eine entscheidende Rolle.
    Hierdurch kann sich der Anbieterwechsel unter Umständen ein wenig verzögern.

Was kostet mich der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter?

  • Für Sie als Kunde ist der Wechsel kostenlos. Durch einen Wechsel können Sie nur deutlich Stromkosten einsparen!

Was muss ich beachten, wenn ich den Wechselantrag ausfülle?

  • Der Anbieterwechsel kann nur vorgenommen werden, wenn Sie den Vertrag vollständig und richtig ausfüllen. Neben Ihren persönlichen Angaben benötigt der neue Stromanbieter auch andere Informationen, die Sie anzugeben haben. Besonders wichtig ist der Name des bisherigen Stromversorgers, Ihre Kundenummer, die Nummer ihres Stromzählers und der Zählerstand. Wenn Sie die Umstellung zu einem bestimmten Termin wünschen, sollten Sie diesen angeben. Andernfalls erfolgt die Umstellung so schnell wie möglich. In der Regel finden Sie alle benötigten Angaben auf der letzten Rechnung Ihres alten Anbieters.

Kann ich auch als Mieter einen Wechsel des Stromanbieters vornehmen?

  • Auch als Mieter steht es Ihnen frei den Stromanbieter selbst zu wählen. Bekommen Sie die Rechnung des Stromanbieters persönlich, so brauchen Sie Ihren Vermieter noch nicht einmal hierüber informieren. Erhält Ihr Vermieter allerdings die Rechnung und Sie zahlen die monatlichen Abschläge mit der Miete an ihn, so müssen Sie ihn auch entsprechend informieren, dass sie einen Stromanbieterwechsel vornehmen.

Werden die bereits gezahlten Abschläge erstattet?

  • Sie bekommen von Ihrem alten Stromversorger eine detaillierte Schlussabrechnung. Aus dieser können Sie Ihren Verbrauch bis zur Umstellung entnehmen und die geleisteten Abschlagszahlungen. Sollten Sie demnach zu viel an Ihren bisherigen Stromanbieter gezahlt haben, wird Ihnen der Betrag zurückerstattet.

Ist der Wechsel mit einer Nachtspeicherheizung möglich?

  • Nein, leider ist in diesen Fällen zur Zeit noch kein Anbieterwechsel möglich. Dies liegt in erster Linie darin, dass nur der örtliche Stromversorger auch einen Nachtstromtarif anbieten kann. Zudem muss hierbei in der Regel ein Zweittarifzähler eingebaut werden. Der neue Anbieter würde zwischen Tag- und Nachtstrom nicht mehr unterscheiden und dies würde für Sie bedeuten, dass Sie rund um die Uhr den vertraglich festgesetzten Preis entrichten. Sie würden demnach deutlich mehr für Ihren Strom zahlen als bei Ihrem örtlichen Anbieter, der zwischen Tag- und Nachtstrom unterscheidet.

Sollte ich meinen Zählerstand notieren?

  • Grundsätzlich sollten Sie immer bei einem Umzug, vor einer Preiserhöhung oder auch am Wechseltag, den Sie von Ihrem neuen Stromanbieter mitgeteilt bekommen, den Zählerstand notieren und diesen entsprechend an den Anbieter weiterleiten. Nur so kann auch gewährleistet werden, dass eine taggenaue Abrechnung erfolgt.

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